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Ihre Mitgliedschaft bei der CAWG eG
Voraussetzung für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft bei der CAWG eG. Damit verbunden ist der Erwerb von Geschäftsanteilen:
Ihre Vorteile:
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Die Anteile können in Raten gezahlt
werden.
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Der Erwerb von Geschäftsanteilen wird staatlich gefördert.
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Es besteht für Sie die Möglichkeit,
im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen auf die bei uns
eingezahlten Geschäftsanteile staatliche Förderung
(Wohnungsbauprämie) zu beantragen (maximal 2 Jahre rückwirkend).
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Angespartes Kapital aus
zertifizierten Riester-Verträgen kann im Rahmen der
gesetzlichen Grundlagen für den vollständigen Erwerb von
Genossenschaftsanteilen verwendet werden |
►
Sie zahlen keine Provision►
Sie erhalten die Geschäftsanteile
nach Beendigung der
Mitgliedschaft gemäß Satzung zurück.
Ausnahmen:
Ausgenommen hiervon sind Schüler, Studenten und Azubis für die Zeit der Ausbildung sowie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis (begrenzt auf max. 2 Jahre). Sie können die Wohnung ohne Mitgliedschaft beziehen und zahlen zunächst nur zwei Monatskaltmieten Kaution.
Wie hoch sind die zu zahlenden Geschäftsanteile?
Ein Geschäftsanteil = 155 Euro
Wohnungsgröße
(Raumzahl) |
Anzahl
Anteile |
Geschäftsguthaben gesamt
in Euro |
| 1 |
8 |
1.240 |
| 2 |
11 |
1.705 |
| 3 |
14 |
2.170 |
| 4 und mehr |
16 |
2.480 |
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
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